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Kostenübernahme für alternative Heilmethoden

SozialrechtJudikaturBearb. v. Hellmut TeschnerZASB 2009/74ZASB 2009, 178 Heft 3 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das LG Graz mit der Frage der Kostenübernahme für alternative Heilmethoden bei Nichtausschöpfung der Schulmedizin.

Rechtsgrundlagen: § 131 ASVG; § 133 ASVG

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