Zusammenfassung: Das BMSK hatte sich mit den Voraussetzungen der Selbstversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 18a ASVG
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Zusammenfassung: Das BMSK hatte sich mit den Voraussetzungen der Selbstversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 18a ASVG
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