Zusammenfassung: Das BMSK hatte sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen für "neue Selbständige" zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 GSVG
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Zusammenfassung: Das BMSK hatte sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen für "neue Selbständige" zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 GSVG
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