Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich mit der Definition der unechten Vorgesellschaft zu befassen. Wie ist diese zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 2 GmbHG
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich mit der Definition der unechten Vorgesellschaft zu befassen. Wie ist diese zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 2 GmbHG
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