Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich ua mit der Frage zu befassen, ob die für einen Lagerverkehr geltende StVO, die Arbeitnehmerschutzvorschriften der VO über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten sowie das Führen von Gabelstaplern zu den Schutzgesetzen iSv § 1311 ABGB zählen.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1311 ABGB