§ 1151 ABGB
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Unterscheidung zwischen freiem Dienstvertrag und Arbeitsvertrag zu befassen. Im gegenständlichen Fall arbeitete ein Arzt in einer Justizanstalt; er nahm an den Morgenbesprechungen teil und war grundsätzlich dazu verpflichtet, die Leistungen persönlich zu erbringen.