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Gefängnisarzt steht in einem freien Dienstvertrag

Arbeitsrecht HöchstgerichteArbeitsrechtZASB 2008/175ZASB 2008, 268 - 269 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 1151 ABGB

Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Unterscheidung zwischen freiem Dienstvertrag und Arbeitsvertrag zu befassen. Im gegenständlichen Fall arbeitete ein Arzt in einer Justizanstalt; er nahm an den Morgenbesprechungen teil und war grundsätzlich dazu verpflichtet, die Leistungen persönlich zu erbringen.

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