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OLG Wien 14.2.2007, 7 Rs 194/06

SozialrechtJudikaturJasmin PacicZASB 2008/137ZASB 2008, 178 Heft 4 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Das Gericht ging auf die Frage ein, wie das Ruhen des Leistungsanspruchs im Sinn des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG im Hinblick auf eine abzusitzende Strafhaft zu qualifizieren ist und ob diese dessen Bestand aufhebt.

Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 Z 1 ASVG

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