§ 3 AVRAG; § 23 AngG
In diesem Fall war die AN 26 Jahre in einem Betrieb tätig und wurde dann aufgrund eines Betriebsübergangs gekündigt. Sie ficht die Kündigung nicht an, sondern schließt mit dem Erwerber des Betriebs einen neuen Arbeitsvertrag. Das Gericht musste nun darüber entscheiden, ob zwei getrennte Arbeitsverhältnisse vorliegen, oder nicht.