Zusammenfassung: Ein Arbeitnehmer, der durch missbräuchliche Einflussnahme auf ein elektronisches Zeiterfassungsmodell Fehlstunden verschleiert, ist zur kondiktionsrechtlichen Rückerstattung der daraus resultierenden überhöhten Gehaltszahlungen verpflichtet. Die Einrede des gutgläubigen Verbrauchs kann schon dann nicht erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer bei objektiver Betrachtung auch nur Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gehaltsleistung haben musste.