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Dienstversäumnis

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth TadesZASB 2006/171ZASB 2006, 266 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Den Arbeitgeber trifft die Beweislast bezüglich der Erheblichkeit eines Dienstversäumnisses.

Rechtsgrundlagen: § 27 AngG

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