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Fristenlauf; Beweis

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth TadesZASB 2006/172ZASB 2006, 266 - 267 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Das ASG Wien erläutert, wodurch die Frist zur gerichtlichen Einforderung der Kündigungsentschädigung in Gang gesetzt wird und beschreibt die Beweislastverteilung im Entschädigungsverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 1162d ABGB; § 178 ZPO

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