§ 23 AngG; KollV Eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie
Der OGH prüft, ob die steuerpflichtigen Bestandteile der Aufwandsentschädigung (im konkreten Fall Tagesgeld auf Grundlage des Kollektivvertrags für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie) bei der Bemessung des Abfertigungsanspruchs einzubeziehen sind.