Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage der kumulativen Anwendbarkeit der Kündigungsschutzbestimmungen des ArbVG und des VBG im Rahmen der Ausgliederung von Unternehmen aus der Bundesverwaltung auseinander. Dabei vertritt er resümierend die Ansicht, dass eine parallele Anwendung in Teilbereichen ebenso wie eine Erweiterung des Kündigungsschutzes des ArbVG zulässig ist, eine Beschränkung des Kündigungsschutzes des ArbVG kommt hingegen nach Ansicht des Verfassers nicht in Betracht. Weiters legt Gerhartl dar, dass die Zugrundelegung des VBG als Vertragsgrundlage die Verdrängung des materiellen Inhalts de r Kündigungsschutzregelungen des ArbVG zur Folge hat, während die Maßgeblichkeit der verfahrensrechtlichen Kündigungsschutzbestimmungen des ArbVG jedenfalls zu berücksichtigen sind.