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Judikaturübersicht Arbeitsrecht Höchstgerichte

Arbeitsrecht - SozialrechtKatharina Posch (Bearb)ZASB 2005/103ZASB 2005, 170 - 171 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 6 Abs 4 AÜG; § 82a lit c GewO

Der OGH erläutert, dass der Arbeitskräfteüberlasser den Überlassungsvertrag umgehend auflösen muss, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass der Beschäftiger Arbeitnehmerschutzvorschriften missachtet. Solange er keine Gelegenheit zur Reaktion hat, liegt keine Unzumutbarkeit der Weiterarbeit beim Überlasser für den Leiharbeitnehmer vor.

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