Zusammenfassung: Nach den Neuregelungen des MSchG und VKG können Elternteile in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten bis zum 7. Lebensjahr des Kindes einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung geltend machen. Der Autor beschreibt nun die rechtliche Vorgangsweise in Fällen, in denen eine Teilzeitbeschäftigung aufgrund der Regelungen im Arbeitsvertrag nicht sinnvoll bzw für den Arbeitgeber nicht realisierbar wäre und prüft, ob der Arbeitgeber eine Klage auf Vollzeitbeschäftigung einbringen kann. Resümierend vertritt der Verfasser die Ansicht, dass den Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlungspflicht trifft, die allerdings durch Anwendung der Anrechnungsbestimmung des § 1155 Abs 2 ABGB wieder wegfallen könne.