Zusammenfassung: Gehaltsforderungen , die über sechs Monate vor der Konkurseröffnung entstanden, fallen nicht in den Schutzbereich des IESG.
OLG Wien, 03.02.2004, 8 Rs 1/04
Rechtsgrundlagen: § 1 IESG
Zusammenfassung: Gehaltsforderungen , die über sechs Monate vor der Konkurseröffnung entstanden, fallen nicht in den Schutzbereich des IESG.
OLG Wien, 03.02.2004, 8 Rs 1/04
Rechtsgrundlagen: § 1 IESG