Art XX Handelsangestellten-KollV; Pkt 4 Gehaltsordnung
Die Schriftform ist auch bei Unklarheiten bezüglich der Zuordnung in der Gehaltsordnung zu wahren.
OGH 24.06.2004, 8 ObA 15/04w
Art XX Handelsangestellten-KollV; Pkt 4 Gehaltsordnung
Die Schriftform ist auch bei Unklarheiten bezüglich der Zuordnung in der Gehaltsordnung zu wahren.
OGH 24.06.2004, 8 ObA 15/04w