§ 869 ABGB; § 870 ABGB
Der OGH beschreibt, welche Konsequenzen die Änderung des Pensionsantrittsalters für zuvor geschlossene Auflösungsvereinbarungen hat und nimmt zur ergänzenden Vertragsauslegung Stellung. Dabei prüft er insbesondere, ob die Hinaufsetzung des Pensionsantrittsalters auch den Anspruchszeitraum für ein Überbrückungsgeld prolongiert.