§ 106 ArbVG; § 1162b ABGB; § 29 AngG; § 9 Abs 2 ASGG
Der OGH erörtert, dass der Entlassungsschutz nach § 106 ArbVG auch bei befristeten Arbeitsverträgen zur Anwendung gelangt. Weiters legt er dar, dass selbst eine verpflichtende Schlichtungsklausel der Geltendmachung einer Anfechtungsklage gegen den Arbeitgeber vor Ablauf der Ein-Wochen-Frist nicht entgegensteht.