Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch auf Anstaltspflege, der erst mit Mitteilung an den Versicherungsnehmer über den Eintritt des Asylierungsfalles erlischt.
ASG Wien 21.05.2002, 3 Cgs 216/01
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 1 lit a ASVG; § 144 Abs 3 ASVG