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Versicherungpflicht eines entsendeten Dienstnehmers

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 46 Heft 6 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass für die Frage der Entsendung eines DN der Wohnort des entsendeten DN nicht ausschlaggebend ist.

BMSG 19.04.2001, 120.286/3-7/00

Rechtsgrundlagen: Art 7 des Abkommens über soziale Sicherheit mit Slowenien bzw Kroatien

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