Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die unbezahlte Freistellung vom Dienst nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet werden kann.
ASG Wien 07.04.1999, 29 Cga 35/98y
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die unbezahlte Freistellung vom Dienst nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet werden kann.
ASG Wien 07.04.1999, 29 Cga 35/98y
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