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Exekution zur Erwirkung vertretbarer Handlungen - Kosten von Angeboten für die Ersatzvornahme als Exekutionskosten

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/301Zak 2026, 179 Heft 9 v. 26.5.2026

EO: § 353

Kosten, die der betreibende Gläubiger im Rahmen einer Exekution nach § 353 Abs 1 EO zur Erwirkung vertretbarer Handlungen für die Ersatzvornahme und die vorangehende Einholung eines Kostenvoranschlags aufwendet, sind Exekutionskosten.

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