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Keine Aufhebungsklage wegen nicht rechtzeitig gerügter Unzuständigkeit des Schiedsgerichts

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/300Zak 2026, 179 Heft 9 v. 26.5.2026

ZPO: § 592 Abs 2, § 611

Wenn die Einrede der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts im Schiedsverfahren nicht rechtzeitig erhoben worden ist, ist sie nicht nur im Schiedsverfahren präkludiert, sondern kann auch nicht mehr zum Gegenstand einer Aufhebungsklage gemacht werden. Dass das Schiedsgericht seine Zuständigkeit unabhängig von einer Rüge prüfen kann, ändert nichts.

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