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Brandschutztüre zur Nachbarliegenschaft nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/294Zak 2026, 177 Heft 9 v. 26.5.2026

WEG: § 16 Abs 2

Die Ansicht, dass ein Mauerdurchbruch zwischen einem Wohnungseigentumsobjekt und einem Raum auf der Nachbarliegenschaft, der mit einer Brandschutztüre verschlossen ist, nicht nach § 16 Abs 2 WEG genehmigungsfähig ist, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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