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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens - Tätlichkeiten im Rahmen eines Streits zwischen Hausbewohnern

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/291Zak 2026, 175 Heft 9 v. 26.5.2026

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2

Der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) dient nicht nur dem Schutz eines anderen Mieters vor dem unleidlichen Mieter, sondern auch dem Interesse des Vermieters an Ruhe und Ordnung im Haus.

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