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Keine sachenrechtliche Pflicht des Wohnungseigentümers zur Herstellung des dem Wohnungseigentumsvertrag entsprechenden Bauzustandes

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/292Zak 2026, 176 Heft 9 v. 26.5.2026

WEG: § 2, § 16 Abs 1

ABGB: § 523

Aus dem Umstand, dass der tatsächliche bauliche Zustand des Wohnungseigentumsobjekts vom im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten und verbücherten Zustand abweicht (hier: zwei nicht miteinander verbundene Einzelwohnungen statt einer Maisonette), folgt noch keine (sachenrechtliche) Verpflichtung des Wohnungseigentümers, den richtigen Bauzustand auf seine Kosten herzustellen.

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