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Kein Anspruch auf Neuausstellung einer Rechnung mit der erst später erlangten UID-Nummer

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/285Zak 2026, 173 Heft 9 v. 26.5.2026

UStG: § 11 Abs 1

Gem § 11 Abs 1 Z 3 lit b UStG muss ein Unternehmer in einer Rechnung an einen anderen Unternehmer dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anführen, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 10.000 € übersteigt.

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