ABGB: § 231
Eine größere Rentennachzahlung (hier: deutsche Rente) muss bei der Unterhaltsbemessung nicht den Zeiträumen zugeordnet werden, für die sie geleistet wurde, sondern kann auf die dem Zufluss folgenden Unterhaltsperioden aufgeteilt werden.
ABGB: § 231
Eine größere Rentennachzahlung (hier: deutsche Rente) muss bei der Unterhaltsbemessung nicht den Zeiträumen zugeordnet werden, für die sie geleistet wurde, sondern kann auf die dem Zufluss folgenden Unterhaltsperioden aufgeteilt werden.
