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Keine Befristung des Genehmigungsvorbehalts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/250Zak 2026, 153 Heft 8 v. 11.5.2026

ABGB: § 242 Abs 2

Ein Genehmigungsvorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB ist nicht befristet, sondern bleibt bestehen, bis er vom Gericht aufgehoben wird.

Auch die Umbestellung des Erwachsenenvertreters lässt den Genehmigungsvorbehalt unberührt.

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