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Verurteilung zu künftigen Unterhaltsleistungen wegen Notwendigkeit eines Titels für mögliche Witwenpension

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/249Zak 2026, 152 Heft 8 v. 11.5.2026

EheG: § 66

ZPO: § 406

Die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen zur Leistung des im Entscheidungszeitpunkt noch nicht fälligen künftigen Unterhalts setzt nicht zwingend eine Unterhaltsverletzung in der Vergangenheit voraus. Es reicht aus, dass der Unterhaltsberechtigte zur Sicherung öffentlich-rechtlicher Versorgungsansprüche (zB Witwer- bzw Witwenpension) einen Titel benötigt.

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