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Mitverschulden des beim Überqueren der Fahrbahn angefahrenen Fußgängers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/198Zak 2026, 118 Heft 6 v. 30.3.2026

ABGB: § 1304, § 1311

StVO: § 76

Wenn ein Schutzweg nicht vorhanden oder mehr als 25 m entfernt war, durften gem § 76 Abs 6 idF vor 33. StVO-Nov Fußgänger die Fahrbahn im Ortsgebiet außerhalb von Kreuzungen nur überqueren, wenn die Verkehrslage das sichere Queren zweifellos zuließ.

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