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Verkehrssicherungspflicht für einen Sonnenschirm in einem Gastgarten

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/196Zak 2026, 118 Heft 6 v. 30.3.2026

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298

Die Ansicht, dass der Betreiber eines Gastgartens das Podest eines dort aufgestellten Sonnenschirms im Rahmen seiner vertraglichen Verkehrssicherungspflichten nicht besonders absichern muss, um zu verhindern, dass Gäste darüber stolpern, ist im Einzelfall vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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