ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298
Die Ansicht, dass der Betreiber eines Gastgartens das Podest eines dort aufgestellten Sonnenschirms im Rahmen seiner vertraglichen Verkehrssicherungspflichten nicht besonders absichern muss, um zu verhindern, dass Gäste darüber stolpern, ist im Einzelfall vertretbar (Zurückweisung der Revision).

