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Keine Auskunft aus dem Kontenregister an Gerichtskommissär oder Verlassenschaftsgericht

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/190Zak 2026, 115 Heft 6 v. 30.3.2026

KontRegG: § 4

AußStrG: § 145a Abs 1 Z 2

Gem § 4 Abs 1 und Abs 1a KontRegG sind Auskünfte aus dem Kontenregister nur bestimmten Behörden zu bestimmten Zwecken zu erteilen. Diese Aufzählung ist abschließend.

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