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Rechtshängigkeit nach der EuUVO durch Verfahrenshilfeantrag

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/177Zak 2026, 103 Heft 6 v. 30.3.2026

Rechtshängigkeit iSd Art 12 EuUVO 4/2009 tritt gem Art 9 EuUVO grundsätzlich mit der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks oder eines "gleichwertigen Schriftstücks" bei Gericht ein. Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-516/24, Winderwill, kann ein Verfahrenshilfeantrag für einen als Entwurf beigefügten Unterhaltsantrag ein "gleichwertiges Schriftstück" im Sinn dieser Bestimmung sein.

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