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Pierer, Anm zu EvBl 2026/62.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/171Zak 2026, 100 Heft 5 v. 16.3.2026

Zu 2 Ob 97/25s = Zak 2025/544, 342: Im Antrag des Ehemanns der Mutter auf Feststellung, dass das Kind nicht von ihm abstammt, muss kein begründeter Verdacht dargelegt werden. Im Abstammungsverfahren ist idR ein DNA-Gutachten einzuholen (mit den Mitwirkungspflichten nach § 85 AußStrG).

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