Zu 2 Ob 97/25s = Zak 2025/544, 342: Im Antrag des Ehemanns der Mutter auf Feststellung, dass das Kind nicht von ihm abstammt, muss kein begründeter Verdacht dargelegt werden. Im Abstammungsverfahren ist idR ein DNA-Gutachten einzuholen (mit den Mitwirkungspflichten nach § 85 AußStrG).

