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Zustellung an den Substituten des Verfahrenshilfeanwalts

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/166Zak 2026, 98 Heft 5 v. 16.3.2026

ZPO: § 64 Abs 1 Z 3, § 93 Abs 1

Wenn ein Verfahrenshilfeanwalt bestellt ist, sind Zustellungen nicht an die Partei, sondern an diesen vorzunehmen. Die zusätzliche Zustellung der Entscheidung an die Partei selbst hat keine Auswirkung auf den Lauf der Rechtsmittelfrist.

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