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Ausstattungskategorie - nicht zeitgemäßer Standard der Badegelegenheit

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/158Zak 2026, 96 Heft 5 v. 16.3.2026

MRG: § 15a Abs 1

Die Zuordnung zur Ausstattungskategorie A oder B setzt eine Badegelegenheit voraus, die einem zeitgemäßen Standard (nach den Verhältnissen bei Mietvertragsabschluss) entspricht. Nach der Rsp (5 Ob 158/18y = Zak 2019/501, 276) kann der zeitgemäße Standard auch eine gewisse Größe erfordern, um An- und Auskleiden sowie Abtrocknen zu ermöglichen.

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