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Kein Erlöschen der Servitut wegen unzulässiger Erweiterung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/148Zak 2026, 93 Heft 5 v. 16.3.2026

ABGB: § 484, § 523

Eine Klage auf Unterlassung der Ausübung der Servitut oder auf Feststellung ihres Erlöschens kann nicht darauf gestützt werden, dass der Berechtigte das Servitutsrecht unzulässig erweitert hat bzw dies plant. Ein Verstoß gegen das Verbot der Erweiterung der Dienstbarkeit führt nicht zum Erlöschen des bestehenden Rechts.

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