Anknüpfend an den ersten Beitrag über "Die Amtshaftungsklage des Vertragsbediensteten" in Zak 16/20251 widmet sich der II. Teil der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (für Amtshaftungsklagen des Vertragsbediensteten).2 Angesichts fehlender expliziter (Sonder-)Normen im VBG gelten die Zuständigkeitsbestimmungen des AHG und des ASGG, welche - einschließlich der hierzu ergangenen Rsp - bei der Klageeinbringung zu berücksichtigen sind.

