Die Autoren befassen sich mit der Zulässigkeit von Change-of-Control-Klauseln in Geschäftsraummietverträgen, mit denen dem Vermieter im Fall des Kontrollwechsels in der Mietergesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt wird. Im MRG-Anwendungsbereich bleibe dafür nur ein geringer Spielraum. Außerdem tendieren die Autoren unter Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt (2 U 35/24) zur Auffassung, dass eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Change-of-Control-Klausel an der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB scheitert.

