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Einstweilige Verfügung gegen den rechtsmissbräuchlichen Abruf einer Haftrücklassgarantie

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/122Zak 2026, 74 Heft 4 v. 2.3.2026

ABGB: § 880a

EO: § 381

Der Anspruch des Garantieauftraggebers gegen den Begünstigten auf Unterlassung bzw Widerruf des unberechtigten Abrufs der Bankgarantie kann nach der Rsp (siehe zB 1 Ob 44/24p = ImmoZak 2024/40) mit einstweiliger Verfügung nach § 381 EO gesichert werden. Voraussetzung für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist, dass ein Fall

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