vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anspannung des Unterhaltspflichtigen während einer längeren Haft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/113Zak 2026, 72 Heft 4 v. 2.3.2026

ABGB: § 94

EheG: § 69 Abs 2

Während einer längeren Haft des Unterhaltsschuldners ruht seine Unterhaltspflicht, wenn er über kein heranziehbares Vermögen verfügt und ihm die Erzielung eines Einkommens nicht möglich ist. Eine Anspannung auf ein fiktives Einkommen ist ausgeschlossen, weil sie einen rein pönalen Charakter hätte, der dem Unterhaltsrecht fremd ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!