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Keine Zuständigkeit des OGH für schiedsrechtliches Verfahren bei Beteiligung eines Verbrauchers

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/96Zak 2026, 58 Heft 3 v. 16.2.2026

ZPO: § 617 Abs 8

Die Zuständigkeit des OGH für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs besteht gem § 617 Abs 8 ZPO nicht bei Schiedsverfahren, in denen ein Verbraucher Partei ist. Ob die andere Partei Verbraucher oder Unternehmer ist, ist irrelevant.

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