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Bearbeitungsentgelt bei Scheitern eines Einziehungsversuchs hält Transparenz- und Inhaltskontrolle stand

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/80Zak 2026, 53 Heft 3 v. 16.2.2026

KSchG: § 6 Abs 3

ABGB: § 879 Abs 3

Um dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG zu entsprechen, muss eine AGB-Klausel im Rahmen des Möglichen klar und verständlich formuliert werden. Transparenz umfasst Bestimmtheit und Vollständigkeit. Beides steht aber unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.

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