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Verhinderung der Freiheitsersitzung durch tatsächliche Ausübung der Dienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/76Zak 2026, 52 Heft 3 v. 16.2.2026

ABGB: § 1488, § 1500

Die Freiheitsersitzung gem § 1488 ABGB wird nach stRsp nicht nur durch die gerichtliche Geltendmachung des Servitutsrechts, sondern auch dadurch verhindert, dass es trotz des Hindernisses tatsächlich ausgeübt wird.

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