vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Miteigentum - Austausch der Ölheizung gegen eine Pelletsheizung als Verwaltungsmaßnahme

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/51Zak 2026, 36 Heft 2 v. 2.2.2026

ABGB: § 828, § 835

Anders als eine Verwaltungsmaßnahme kann eine Verfügungshandlung bei Miteigentum nicht gerichtlich genehmigt werden.

Die Ölheizungsanlage des Miteigentumshauses ist veraltet (reparaturanfällig und wartungsintensiv) und muss aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben umgehend mit erheblichem Kostenaufwand saniert werden. Der Austausch gegen eine Pelletsheizung ist bei dieser Sachlage keine Verfügung, sondern eine Verwaltungsmaßnahme.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!