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Umfang der ersessenen Dienstbarkeit für eine Hochspannungsleitung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/49Zak 2026, 36 Heft 2 v. 2.2.2026

ABGB: § 484

Die ersessene Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs einer Hochspannungs-Freileitung (110 kV-Bahnstromleitung) schließt das Recht zur umfassenden Instandhaltung, Instandsetzung sowie Erneuerung der Leitung nach dem Stand der Technik ein.

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