ABGB: § 484
Die ersessene Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs einer Hochspannungs-Freileitung (110 kV-Bahnstromleitung) schließt das Recht zur umfassenden Instandhaltung, Instandsetzung sowie Erneuerung der Leitung nach dem Stand der Technik ein.

