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Neubemessung des Unterhalts aufgrund eines Willensmangels beim Abschluss der Unterhaltsvereinbarung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/44Zak 2026, 35 Heft 2 v. 2.2.2026

ABGB: § 190 Abs 3, § 231, § 871

Eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung über den Kindesunterhalt, die gem § 190 Abs 3 ABGB keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, ist (nur) für den Unterhaltspflichtigen verbindlich.

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