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Ausmaß der Aufklärungspflicht vor Verabreichung eines Wehenstimulationsmittels

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/25Zak 2026, 17 Heft 1 v. 19.1.2026

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Die ärztliche Aufklärungspflicht besteht nicht, wenn dem Patienten eine derartige Fülle an Informationen gegeben

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